
Kaum eine Versicherung ist so günstig und so wichtig wie die Privathaftpflicht – und kaum eine wird nach der Geburt so selten angefasst. Dabei ändert sich mit einem Kind einiges: Wer ist mitversichert, was gilt für Schäden, die das Kind verursacht, und was passiert, wenn das Kind noch gar nicht haften kann?
Sind Kinder automatisch mitversichert?
In einem Familientarif in der Regel ja: Kinder sind bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Erststudiums mitversichert, solange sie unverheiratet sind. Habt ihr noch zwei Single-Verträge aus der Zeit vor der Familie, ist jetzt der Moment, sie zu einem Familienvertrag zusammenzulegen – das ist günstiger und schließt Lücken.
Kinder haften nicht immer – und genau das ist das Problem
Kinder unter sieben Jahren haften für Schäden grundsätzlich nicht, im Straßenverkehr gilt das bis zum zehnten Geburtstag. Das klingt beruhigend, ist es aber nicht: Wenn euer Vierjähriges das Handy des Nachbarn in den Pool wirft, bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen – und die Nachbarschaft leidet. Viele Tarife bieten deshalb an, Schäden deliktunfähiger Kinder trotzdem zu übernehmen. Prüft, ob eure Police das einschließt.
Was noch in die Police gehört
- Aufsichtspflicht: Verletzt ihr sie – was schnell unterstellt wird –, haftet ihr selbst. Die Haftpflicht sollte das abdecken.
- Ausfalldeckung: Wenn jemand euch oder eurem Kind einen Schaden zufügt und selbst nicht zahlen kann, springt eure eigene Versicherung ein.
- Gefälligkeitsschäden: Beim Babysitten bei Freunden geht etwas kaputt – ohne diese Klausel gibt es Streit.
- Versicherungssumme: Personenschäden können Millionen kosten. Zehn Millionen Euro Deckung sind heute üblich und kosten kaum mehr als fünf.
Was die Haftpflicht nicht ist
Sie zahlt Schäden, die ihr anderen zufügt. Schäden an euren eigenen Sachen deckt sie nicht, ebenso wenig Verletzungen eures Kindes – dafür sind Hausrat- beziehungsweise Unfall- und Krankenversicherung zuständig. Und sie ist keine Rechtsschutzversicherung, auch wenn sie unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Wann ihr den Vertrag anfassen solltet
Nach der Geburt, nach einem Umzug in eine gemeinsame Wohnung, bei Heirat und bei jeder Erweiterung der Familie. Ein Vertrag, der älter als zehn Jahre ist, enthält oft nicht die Klauseln, die heute Standard sind. Der Wechsel ist einfach, die Beiträge liegen für Familien meist bei wenigen Euro im Monat.
Wie die Haftpflicht ins Gesamtbild eurer Absicherung passt, ordnen wir auf der Seite Absicherung und Vorsorge für Familien ein.
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Häufige Fragen
Brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?
Nein. In einem Familientarif sind Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Zwei Single-Verträge sollten nach der Geburt zu einem Familienvertrag zusammengelegt werden.
Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kleinkind etwas kaputt macht?
Kinder unter sieben Jahren haften nicht. Ob die Versicherung trotzdem zahlt, hängt davon ab, ob der Tarif Schäden deliktunfähiger Kinder einschließt. Das sollte er.
Welche Versicherungssumme ist für Familien sinnvoll?
Mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Der Beitragsunterschied zu niedrigeren Summen ist gering, der Unterschied im Ernstfall groß.